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und die 95 Thesen weiter unten
Martin Luther

Reformationstag
LUTHER
- 1483 (10.11.) Geburt
in Eisleben
- 1505 Mönch in Erfurt
- 1512 Doktor der Theologie
in Wittenberg
- 1517 Thesenanschlag
- 1521 Ächtung und
Flucht
auf die Wartburg
- 1522 Rückkehr nach
Wittenberg
- 1525 Heirat mit
Katharina von Bora
- 1534 Herausgabe der Bibel in deutscher Übersetzung
- 1546 (18.2.) Tod in
Eisleben
Die 95 Thesen
Aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen, soll in
Wittenberg unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters Martin Luther, Magisters
der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor
daselbst, über die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb bittet er die,
die nicht anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in
Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres Herrn Jesu Christi, Amen.
- Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht "Tut Buße"
usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, daß das ganze Leben der Gläubigen Buße
sein soll.
- Dieses Wort kann nicht von der Buße als Sakrament - d. h. von der Beichte
und Genugtuung -, die durch das priesterliche Amt verwaltet wird, verstanden
werden.
- Es bezieht sich nicht nur auf eine innere Buße, ja eine solche wäre gar
keine, wenn sie nicht nach außen mancherlei Werke zur Abtötung des
Fleisches bewirkte.
- Daher bleibt die Strafe, solange der Haß gegen sich selbst - das ist die
wahre Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis zum Eingang ins Himmelreich.
- Der Papst will und kann keine Strafen erlassen, außer solchen, die er auf
Grund seiner eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen Satzungen
auferlegt hat.
- Der Papst kann eine Schuld nur dadurch erlassen, daß er sie als von Gott
erlassen erklärt und bezeugt, natürlich kann er sie in den ihm
vorbehaltenen Fällen erlassen; wollte man das geringachten, bliebe die
Schuld ganz und gar bestehen.
- Gott erläßt überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in
allem dem Priester, seinem Stellvertreter, zu unterwerfen.
- Die kirchlichen Bestimmungen über die Buße sind nur für die Lebenden
verbindlich, den Sterbenden darf demgemäß nichts auferlegt werden.
- Daher handelt der Heilige Geist, der durch den Papst wirkt, uns gegenüber
gut, wenn er in seinen Erlassen immer den Fall des Todes und der höchsten
Not ausnimmt.
- Unwissend und schlecht handeln diejenigen Priester, die den Sterbenden
kirchliche Bußen für das Fegefeuer aufsparen.
- Die Meinung, daß eine kirchliche Bußstrafe in eine Fegefeuerstrafe
umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden ist,
während die Bischöfe schliefen.
- Früher wurden die kirchlichen Bußstrafen nicht nach, sondern vor der
Absolution auferlegt, gleichsam als Prüfstein für die Aufrichtigkeit der
Reue.
- Die Sterbenden werden durch den Tod von allem gelöst, und für die
kirchlichen Satzungen sind sie schon tot, weil sie von Rechts wegen davon
befreit sind.
- Ist die Haltung eines Sterbenden und die Liebe (Gott gegenüber)
unvollkommen, so bringt ihm das notwendig große Furcht, und diese ist um so
größer, je geringer jene ist.
- Diese Furcht und dieser Schrecken genügen für sich allein - um von
anderem zu schweigen -, die Pein des Fegefeuers auszumachen; denn sie kommen
dem Grauen der Verzweiflung ganz nahe.
- Es scheinen sich demnach Hölle, Fegefeuer und Himmel in der gleichen
Weise zu unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde Verzweiflung und
Sicherheit.
- Offenbar haben die Seelen im Fegefeuer die Mehrung der Liebe genauso nötig
wie eine Minderung des Grauens.
- Offenbar ist es auch weder durch Vernunft- noch Schriftgründe erwiesen,
daß sie sich außerhalb des Zustandes befinden, in dem sie Verdienste
erwerben können oder in dem die Liebe zunehmen kann.
- Offenbar ist auch dieses nicht erwiesen, daß sie - wenigstens nicht alle
- ihrer Seligkeit sicher und gewiß sind, wenngleich wir ihrer völlig
sicher sind.
- Daher meint der Papst mit dem vollkommenen Erlaß aller Strafen nicht
einfach den Erlaß sämtlicher Strafen, sondern nur derjenigen, die er
selbst auferlegt hat.
- Deshalb irren jene Ablaßprediger, die sagen, daß durch die Ablässe des
Papstes der Mensch von jeder Strafe frei und los werde.
- Vielmehr erläßt er den Seelen im Fegefeuer keine einzige Strafe, die sie
nach den kirchlichen Satzungen in diesem Leben hätten abbüßen müssen.
- Wenn überhaupt irgendwem irgendein Erlaß aller Strafen gewährt werden
kann, dann gewiß allein den Vollkommensten, das heißt aber, ganz wenigen.
- Deswegen wird zwangsläufig ein Großteil des Volkes durch jenes in Bausch
und Bogen und großsprecherisch gegebene Versprechen des Straferlasses getäuscht.
- Die gleiche Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers im allgemeinen
hat, besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in seinem Bistum bzw. seinem
Pfarrbezirk im besonderen.
- Der Papst handelt sehr richtig, den Seelen (im Fegefeuer) die Vergebung
nicht auf Grund seiner - ihm dafür nicht zur Verfügung stehenden - Schlüsselgewalt,
sondern auf dem Wege der Fürbitte zuzuwenden.
- Menschenlehre verkündigen die, die sagen, daß die Seele (aus dem
Fegefeuer) emporfliege, sobald das Geld im Kasten klingt.
- Gewiß, sobald das Geld im Kasten klingt, können Gewinn und Habgier
wachsen, aber die Fürbitte der Kirche steht allein auf dem Willen Gottes.
- Wer weiß denn, ob alle Seelen im Fegefeuer losgekauft werden wollen, wie
es beispielsweise beim heiligen Severin und Paschalis nicht der Fall gewesen
sein soll.
- Keiner ist der Echtheit seiner Reue gewiß, viel weniger, ob er völligen
Erlaß (der Sündenstrafe) erlangt hat.
- So selten einer in rechter Weise Buße tut, so selten kauft einer in der
rechten Weise Ablaß, nämlich außerordentlich selten.
- Wer glaubt, durch einen Ablaßbrief seines Heils gewiß sein zu können,
wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern verdammt werden.
- Nicht genug kann man sich vor denen hüten, die den Ablaß des Papstes
jene unschätzbare Gabe Gottes nennen, durch die der Mensch mit Gott versöhnt
werde.
- Jene Ablaßgnaden beziehen sich nämlich nur auf die von Menschen
festgesetzten Strafen der sakramentalen Genugtuung.
- Nicht christlich predigen die, die lehren, daß für die, die Seelen (aus
dem Fegefeuer) loskaufen oder Beichtbriefe erwerben, Reue nicht nötig sei.
- Jeder Christ, der wirklich bereut, hat Anspruch auf völligen Erlaß von
Strafe und Schuld, auch ohne Ablaßbrief.
- Jeder wahre Christ, sei er lebendig oder tot, hat Anteil an allen Gütern
Christi und der Kirche, von Gott ihm auch ohne Ablaßbrief gegeben.
- Doch dürfen der Erlaß und der Anteil (an den genannten Gütern), die der
Papst vermittelt, keineswegs geringgeachtet werden, weil sie - wie ich schon
sagte - die Erklärung der göttlichen Vergebung darstellen.
- Auch den gelehrtesten Theologen dürfte es sehr schwerfallen, vor dem Volk
zugleich die Fülle der Ablässe und die Aufrichtigkeit der Reue zu rühmen.
- Aufrichtige Reue begehrt und liebt die Strafe. Die Fülle der Ablässe
aber macht gleichgültig und lehrt sie hassen, wenigstens legt sie das nahe.
- Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablaß gepredigt werden, damit das
Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe
vorzuziehen.
- Man soll die Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es nicht, daß
der Erwerb von Ablaß in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu
vergleichen sei.
- Man soll den Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen zu
leihen ist besser, als Ablaß zu kaufen.
- Denn durch ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird der Mensch
besser, aber durch Ablaß wird er nicht besser, sondern nur teilweise von
der Strafe befreit.
- Man soll die Christen lehren: Wer einen Bedürftigen sieht, ihn übergeht
und statt dessen für den Ablaß gibt, kauft nicht den Ablaß des Papstes,
sondern handelt sich den Zorn Gottes ein.
- Man soll die Christen lehren: Die, die nicht im Überfluß leben, sollen
das Lebensnotwendige für ihr Hauswesen behalten und keinesfalls für den
Ablaß verschwenden.
- Man soll die Christen lehren: Der Kauf von Ablaß ist eine freiwillige
Angelegenheit, nicht geboten.
- Man soll die Christen lehren: Der Papst hat bei der Erteilung von Ablaß
ein für ihn dargebrachtes Gebet nötiger und wünscht es deshalb auch mehr
als zur Verfügung gestelltes Geld.
- Man soll die Christen lehren: Der Ablaß des Papstes ist nützlich, wenn
man nicht sein Vertrauen darauf setzt, aber sehr schädlich, falls man darüber
die Furcht Gottes fahrenläßt.
- Man soll die Christen lehren: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der
Ablaßprediger wüßte, sähe er lieber die Peterskirche in Asche sinken,
als daß sie mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe erbaut würde.
- Man soll die Christen lehren: Der Papst wäre, wie es seine Pflicht ist,
bereit - wenn nötig -, die Peterskirche zu verkaufen, um von seinem Gelde
einem großen Teil jener zu geben, denen gewisse Ablaßprediger das Geld aus
der Tasche holen.
- Auf Grund eines Ablaßbriefes das Heil zu erwarten ist eitel, auch wenn
der (Ablaß-)Kommissar, ja der Papst selbst ihre Seelen dafür verpfändeten.
- Die anordnen, daß um der Ablaßpredigt willen das Wort Gottes in den
umliegenden Kirchen völlig zum Schweigen komme, sind Feinde Christi und des
Papstes.
- Dem Wort Gottes geschieht Unrecht, wenn in ein und derselben Predigt auf
den Ablaß die gleiche oder längere Zeit verwendet wird als für jenes.
- Die Meinung des Papstes ist unbedingt die: Wenn der Ablaß - als das
Geringste - mit einer Glocke, einer Prozession und einem Gottesdienst
gefeiert wird, sollte das Evangelium - als das Höchste - mit hundert
Glocken, hundert Prozessionen und hundert Gottesdiensten gepredigt werden.
- Der Schatz der Kirche, aus dem der Papst den Ablaß austeilt, ist bei dem
Volke Christi weder genügend genannt noch bekannt.
- Offenbar besteht er nicht in zeitlichen Gütern, denn die würden viele
von den Predigern nicht so leicht mit vollen Händen austeilen, sondern bloß
sammeln.
- Er besteht aber auch nicht aus den Verdiensten Christi und der Heiligen,
weil diese dauernd ohne den Papst Gnade für den inwendigen Menschen sowie
Kreuz, Tod und Hölle für den äußeren bewirken.
- Der heilige Laurentius hat gesagt, daß der Schatz der Kirche ihre Armen
seien, aber die Verwendung dieses Begriffes entsprach der Auffassung seiner
Zeit.
- Wohlbegründet sagen wird, daß die Schlüssel der Kirche - die ihr durch
das Verdienst Christi geschenkt sind - jenen Schatz darstellen.
- Selbstverständlich genügt die Gewalt des Papstes allein zum Erlaß von
Strafen und zur Vergebung in besondern, ihm vorbehaltenen Fällen.
- Der wahre Schatz der Kirche ist das allerheiligste Evangelium von der
Herrlichkeit und Gnade Gottes.
- Dieser ist zu Recht allgemein verhaßt, weil er aus Ersten Letzte macht.
- Der Schatz des Ablasses jedoch ist zu Recht außerordentlich beliebt, weil
er aus Letzten Erste macht.
- Also ist der Schatz des Evangeliums das Netz, mit dem man einst die
Besitzer von Reichtum fing.
- Der Schatz des Ablasses ist das Netz, mit dem man jetzt den Reichtum von
Besitzenden fängt.
- Der Ablaß, den die Ablaßprediger lautstark als außerordentliche Gnaden
anpreisen, kann tatsächlich dafür gelten, was das gute Geschäft
anbelangt.
- Doch sind sie, verglichen mit der Gnade Gottes und der Verehrung des
Kreuzes, in der Tat ganz geringfügig.
- Die Bischöfe und Pfarrer sind gehalten, die Kommissare des apostolischen
Ablasses mit aller Ehrerbietung zuzulassen.
- Aber noch mehr sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen, daß jene
nicht anstelle des päpstlichen Auftrags ihre eigenen Phantastereien
predigen.
- Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei
verworfen und verflucht.
- Aber wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablaßprediger
auftritt, der sei gesegnet.
- Wie der Papst zu Recht seinen Bannstrahl gegen diejenigen schleudert, die
hinsichtlich des Ablaßgeschäftes auf mannigfache Weise Betrug ersinnen,
- So will er viel mehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern, die unter
dem Vorwand des Ablasses auf Betrug hinsichtlich der heiligen Liebe und
Wahrheit sinnen.
- Es ist irrsinnig zu meinen, daß der päpstliche Ablaß mächtig genug
sei, einen Menschen loszusprechen, auch wenn er - was ja unmöglich ist -
der Gottesgebärerin Gewalt angetan hätte.
- Wir behaupten dagegen, daß der päpstliche Ablaß auch nicht die
geringste läßliche Sünde wegnehmen kann, was deren Schuld betrifft.
- Wenn es heißt, auch der heilige Petrus könnte, wenn er jetzt Papst wäre,
keine größeren Gnaden austeilen, so ist das eine Lästerung des heiligen
Petrus und des Papstes.
- Wir behaupten dagegen, daß dieser wie jeder beliebige Papst größere
hat, nämlich das Evangelium, "Geisteskräfte und Gaben, gesund zu
machen" usw., wie es 1. Kor. 12 heißt.
- Es ist Gotteslästerung zu sagen, daß das (in den Kirchen) an
hervorragender Stelle errichtete (Ablaß-) Kreuz, das mit dem päpstlichen
Wappen versehen ist, dem Kreuz Christi gleichkäme.
- Bischöfe, Pfarrer und Theologen, die dulden, daß man dem Volk solche
Predigt bietet, werden dafür Rechenschaft ablegen müssen.
- Diese freche Ablaßpredigt macht es auch gelehrten Männern nicht leicht,
das Ansehen des Papstes vor böswilliger Kritik oder sogar vor spitzfindigen
Fragen der Laien zu schützen.
- Zum Beispiel: Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer aus um der
heiligsten Liebe und höchsten Not der Seelen willen - als aus einem
wirklich triftigen Grund -, da er doch unzählige Seelen loskauft um des
unheilvollen Geldes zum Bau einer Kirche willen - als aus einem sehr
fadenscheinigen Grund -?
- Oder: Warum bleiben die Totenmessen sowie Jahrfeiern für die Verstorbenen
bestehen, und warum gibt er (der Papst) nicht die Stiftungen, die dafür
gemacht worden sind, zurück oder gestattet ihre Rückgabe,wenn es schon ein
Unrecht ist, für die Losgekauften zu beten?
- Oder: Was ist das für eine neue Frömmigkeit vor Gott und dem Papst, daß
sie einem Gottlosen und Feinde erlauben, für sein Geld eine fromme und von
Gott geliebte Seele loszukaufen; doch um der eigenen Not dieser frommen und
geliebten Seele willen erlösen sie diese nicht aus freigeschenkter Liebe?
- Oder: Warum werden die kirchlichen Bußsatzungen, die "tatsächlich
und durch Nichtgebrauch" an sich längst abgeschafft und tot sind, doch
noch immer durch die Gewährung von Ablaß mit Geld abgelöst, als wären
sie höchst lebendig?
- Oder: Warum baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus,
nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld
als dem der armen Gläubigen?
- Oder: Was erläßt der Papst oder woran gibt er denen Anteil, die durch
vollkommene Reue ein Anrecht haben auf völligen Erlaß und völlige
Teilhabe?
- Oder: Was könnte der Kirche Besseres geschehen, als wenn der Papst, wie
er es (jetzt) einmal tut, hundertmal am Tage jedem Gläubigen diesen Erlaß
und diese Teilhabe zukommen ließe?
- Wieso sucht der Papst durch den Ablaß das Heil der Seelen mehr als das
Geld; warum hebt er früher gewährte Briefe und Ablässe jetzt auf, die
doch ebenso wirksam sind?
- Diese äußerst peinlichen Einwände der Laien nur mit Gewalt zu unterdrücken
und nicht durch vernünftige Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Kirche
und den Papst dem Gelächter der Feinde auszusetzen und die Christenheit
unglücklich zu machen.
- Wenn daher der Ablaß dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß
gepredigt würde, lösten sich diese (Einwände) alle ohne weiteres auf, ja
es gäbe sie überhaupt nicht.
- Darum weg mit allen jenen Propheten, die den Christen predigen:
"Friede, Friede", und ist doch kein Friede.
- Wohl möge es gehen allen den Propheten, die den Christen predigen:
"Kreuz, Kreuz", und ist doch kein Kreuz.
- Man soll die Christen ermutigen, daß sie ihrem Haupt Christus durch
Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten
- und daß die lieber darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich
einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen.
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